Was macht der MSD Förderschwerpunkt Sehen an beruflichen Schulen?

  • Beratung der Schüler:innen, Eltern und Berufsschulehrkräfte hinsichtlich Arbeitsmittel und Arbeitstechniken für blinde undsehbehinderte Menschen, optischer und elektronischer Hilfsmittel, notwendiger Adaptionenund Maßnahmen der individuellen Unterstützung im Unterricht, Nachteilsausgleich, beruflicher Möglichkeiten.
  • Kooperation mit Fachdiensten, Krankenkassen, Kostenträgern, Agenturen für Arbeit, für die Ausbildung zuständigen Verbänden bzw. Ämtern (z.B. IHK) und Schulaufsichtsbehörden bzgl. der Hilfsmittel, des Nachteilsausgleichs und der Budgetstunden.
  • Fortbildungen für Berufsschullehrkräfte
  • Selbsterfahrung für Mitschüler:innen
  • Bei Bedarf: Förderung in Hinblick auf Arbeitstechniken und den Einsatz von Hilfsmittelnfür blinde Menschen.
  • Bei Bedarf: Diagnostik des funktionellenSehvermögens in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle des bbs nürnberg, Screeningzu visuellen Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (CVI). 

Wie wird der MSD beantragt?

  • Bei der Anmeldung an der Berufsschule geben Sie an, dass der Förderschwerpunkt Sehen und Anspruch auf individuelle Unterstützung und Nachteilsausgleich vorliegt. Im besten Fall legt Ihnen die Berufsschule bei dieser Gelegenheit bereits den Vordruck B2 (Zustimmung zur Datenübermittlung) der Regierung von Mittelfranken vor, um Kontakt mit uns aufnehmen zukönnen. 
  • Die Berufsschule fordert den MSD Sehenan.
  • Von Vorteil wäre es, wenn Sie nach dem Gespräch mit der Berufsschule direkt Kontaktmit uns aufnehmen.
  • Wir überlegen dann gemeinsam, welche weiteren Schritte nötig sind (z.B. Beantragungvon Hilfsmitteln, Beantragung von Nachteilsausgleich, digitalen Schulbüchernetc.). 

Wann wird der MSD beantragt?

  • Die Kontaktaufnahme zum MSD Sehen an beruflichen Schulen sollte erfolgen, sobald ein Ausbildungsplatz bzw. eine Berufsfachschule gefunden wurde.
  • Nachteilsausgleich, Budgetstunden, digitale Schulbücher und Hilfsmittel sollten noch im Schuljahr vor Ausbildungsantritt in Zusammenarbeit mit dem MSD Sehen und der Berufsschule besprochen und beantragt werden.

Hinweise auf Seheinschränkung

  • Äußerung über Sehbeschwerden, Schrift oder Bilder werden nicht richtig erkannt.
  • Besonderheiten: „Mit der Nase lesen“, schiefe Kopfhaltung, Blinzeln, häufiges Augenreiben, kein Blickkontakt aufnehmen bzw. halten können, Kopfschmerzen oder schnelle Ermüdung.
  • Auffälligkeiten: Augenzittern, erhöte Blendempfindlichkeit, erhöhter Lichtbedarf, Augentrübung, Anstoßen, Stolpern, Danebengreifen, Fehltritte beim Treppensteigen.

Kosten

Der MSD ist ein kostenloses Angebot für dieDer MSD ist ein kostenloses Angebot für dieberufliche Schule.

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