In unserem Team arbeiten zwei Orthoptistinnen.
Durch ihre langjährige Tätigkeit in der Frühförderung SEHEN verfügen sie über viel Erfahrung bei der Einschätzung und Beurteilung kindlicher Sehfunktionen und Sehleistungen - auch bei sehbehinderten und blinden Kindern. Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie auf der Seite des Berufsverbands der Orthoptistinnen e.V. (externer Link).
Die Untersuchung durch eine Orthoptistin:
Sie prüft u. a.:
- Augenstellung (manifestes/latentes Schielen)
- Fixationsverhalten
- Bewegungsfähigkeit und Bewegungsarten der Augen (auch Augenzittern)
- beidäugiges Sehen (Stereosehen)
- Sehschärfe, Sehschärfenäquivalent
- spezielle Funktionen visueller Wahrnehmung
- Gesichtsfeld
- Farbensehen
- Kontrastsehfähigkeit
Bei Verdacht auf Sehschwierigkeiten:
Das Angebot richtet sich schon an die Kleinsten ab der Geburt und ist für Kinder bis zum Schuleintritt möglich. Dabei ist die Beratung unverbindlich und für die Eltern kostenfrei.
Verlaufsdiagnostik:
Ergänzend zur sinnesspezifischen interdisziplinären Förderung wird die orthoptische Überprüfung bei den betreuten Kindern in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Rahmen der Überprüfung:
- im gewohnten Umfeld des Kindes, d. h. zuhause oder in der Kita
- in Kooperation mit der zuständigen pädagogischen bzw. psychologischen Fachkraft
- ausreichend Zeit
- Berücksichtigung des allgemeinen Entwicklungsalters
- spielerische Gestaltung der Testsituation
- altersgerechtes und der Entwicklung entsprechendes Testmaterial
Auswahl der zur Verfügung stehenden Tests
Spezielles Testmaterial für Babys/Säuglinge und Kleinkinder
sprachfreie Tests zur Ermittlung der Gittersehschärfe (Visusäquivalent) mittels bevorzugter Blickzuwendung:
z. B. Teller-Acuity-Cards
verschiedene subjektive Tests zur Ermittlung der Sehschärfe mit Einzelsehzeichen oder nah in Reihe stehender Sehzeichen (Letzteres ist eine wichtige Voraussetzung für die spätere Lesefähigkeit):
z. B. Lea-Einzelvisustests z. B. Landoltringe 17,2´ (Reihenvisus)
Anmerkung: Voraussetzung für die Durchführung dieser Tests ist die Fähigkeit des Kindes zu benennen und zuzuordnen.
unterschiedliche Testmethoden zur Ermittlung der Kontrastsehfähigkeit mit non-verbaler bzw. verbaler Anforderung:
z. B. Hiding-Heidi-Kontrasttest
unterschiedliche Tests zur Ermittlung der Farbsehfähigkeit:
z. B. Panel-Color-Vision-Test
Anmerkung: Voraussetzung für die Durchführung dieser Tests ist die Fähigkeit des Kindes zu benennen und zuzuordnen.
Die orthoptische Beurteilung durch die Frühförderung SEHEN kann den Besuch in der Augenarztpraxis oder in der Augenklinik nicht ersetzen.
Wenn Sie sich Sorgen um das Sehen Ihres Kindes machen oder Sie sich nicht sicher sind, ob bei Ihrem Kind ein Sehproblem vorliegt, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen in
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