Leitidee

Das Ausbildungs-, Förder- und Beratungsangebot im Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte steht blinden, sehbehinderten und von Behinderung bedrohten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Verfügung.

Schulische Einrichtungen und Heim bilden nach Maßgabe des Trägers, der Blindenanstalt Nürnberg e.V., eine pädagogische Einheit im Sinne einer Heimschule.

Das pädagogische Handeln und der Umgang im Alltag orientieren sich an einer humanistischen Wertorientierung.

Für die Erziehung und Bildung im Heim bedeutet dies:
  • Die Achtung vor der Individualität des Einzelnen, seinen Bedürfnissen und seiner Bereitschaft, sich in der Auseinandersetzung mit seiner Umwelt einen für ihn befriedigenden Lebensweg zu finden.
  • Die Beachtung der individuellen Ausstattung, der sozialen Erfahrungen und des Strebens nach Eigeninitiative des jungen Menschen in der pädagogischen Interaktion sowie die Förderung von Selbstverantwortlichkeit.
  • Das Bewusstsein, dass Erziehung und Bildung nur als ganzheitlicher Prozess erfolgreich gelingen kann, als Grundlage des Zusammenwirkens der Fachbereiche und Schulen in der Zielplanung und praktischen Verwirklichung.
  • Durch die Gemeinschaft hat der junge Mensch gute Voraussetzungen, seine sozialen Kompetenzen zu erweitern. Über die obligatorische und verbindliche Wahrnehmung von Lern- und Hilfsangeboten, kann der Jugendliche/Erwachsene, in Kenntnis der jeweiligen Konsequenzen, fortschreitend mit entscheiden.
  • In der Erziehung und Bildung wird berücksichtigt, dass die Behinderung Auswirkungen in der Auseinandersetzung mit der Umwelt haben kann. Das Angebot eines entsprechenden Umfeldes soll eine adäquate Identitätsbildung umfassend und detailliert fördern.
  • Ziel der Erziehung und Bildung ist, den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein möglichst unabhängiges, selbstbestimmtes und eigenverantwortliches sinnerfülltes Leben zu ermöglichen.

Wer kommt zu uns?

Blinde und sehbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene auch mit zusätzlichen Behinderungen, in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit Wohnsitz in den Mitgliedsbezirken der Blindenanstalt Nürnberg e.V.

Die blinden und sehbehinderten Menschen können noch zusätzliche Behinderungen aufweisen wie psychische Störungen, körperliche Beeinträchtigungen, Leistungsstörungen, Verhaltensstörungen usw.

Ebenso können Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, deren Familien für die Erziehung weitgehend ausfallen und somit eine Vollzeitunterbringung erforderlich ist (Jugendhilfe).

Das Einzugsgebiet der Tagesstätte (teilstationäre Betreuung) umfasst das Gebiet bis ca. 30 km Luftlinie um das Bildungszentrum.

Das Einzugsgebiet der Heimbereiche (vollstationäre Unterbringung) umfasst den nordbayerischen Raum und angrenzende Gebiete.

Gesetzliche Grundlage

  • Eingliederungshilfe nach §§ 39, 40 BSHG...
  • Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz
  • Berufsfördernde Bildungsmaßnahmen nach § 56 AFG ...

Berufsfördernde Leistungen der Versicherungsanstalten


Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII und § 34 SGB VIII

Art der Leistung(en)

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Pädagogische Leistungen
  • Rehabilitationsleistungen – LPF und O&M
  • Hilfe durch Leistungen des Psychologischen Dienstes
  • Freizeitpädagogische Leistungen im Freizeitzentrum
  • Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung
  • Unterstützung schulischer und beruflicher Ausbildung

Differenziertes Leistungsangebot

Es werden blinde und sehbehinderte Schüler und Auszubildende des Bildungszentrums entsprechend der nachfolgend gesonderten Beschreibung der Bereiche betreut und gefördert.

Internat, 5 Tage, schulischer Bereich

  • Betreuung von Sonntagabend ab 18.00 Uhr bis Freitag 17.00 Uhr,
  • an Wochenenden und in den Ferien geschlossen

Internat, 7 Tage, beruflicher Bereich

  • Betreuung von Sonntagabend ab 18.00 Uhr bis Freitag 17.00 Uhr,
  • an Wochenenden bei Bedarf
  • in den Ferien geschlossen, ausgenommen Arbeitszeiten in der beruflichen Ausbildung oder Tätigkeit

Betreutes Wohnen in Außenwohn-Gruppen und Appartements

  • Betreuung von Sonntagabend ab 18.00 Uhr bis Freitag 17.00 Uhr,
  • an Wochenenden und in den Ferien nur Bereitschaftsdienst für Notfälle


Ganzjahresheim (an Wochenenden und in Ferien offen)

  • Betreuung ganzjährig durchgehend


Internat – Gruppen zur individuellen Betreuung

  • Besondere Unterstützung durch den Psychologischen Dienst
  • Höherer Personalaufwand, besondere Konzeption und Methoden


Tagesstätte

  • Betreuung an Unterrichtstagen von Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr
  • Bereitschaftsdienst ab 7.30 Uhr bis Unterrichtsschluss gruppenübergreifend
  • Tagesstätte – Jugendlichenbereich
  • Betreuung an Unterrichtstagen von Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr
  • Bereitschaftsdienst ab 7.30 Uhr bis Unterrichtsschluss gruppenübergreifend
  • 2-mal pro Woche bis 19.00 Uhr mit anschließender Beaufsichtigung im Theken- und Diskobereich des FZZ
  • Angebot von Freizeitkursen- und Sportgruppen des FZZ außerhalb der Öffnungszeit der Tagesstätte


Externenbetreuung – Kinder durch FZZ

  • Betreuung an Unterrichtstagen von 12.15 bis 13:00 Uhr,
  • bei Nachmittagsunterricht bis 14.00 Uhr.
  • Externenbetreuung – Jugendliche und junge Erwachsene von FZZ
  • Angebote des FZZ können wahrgenommen werden an Unterrichtstagen
  • von Unterrichtsschluss bis 14:00 Uhr
  • Angebote des Psychologischen Dienstes an externe Personen
  • Angebote mit Abrechnung nach Aufwandsstunden an Kostenträger oder privat


Angebote des REHA-Bereiches an externe Personen

  • Angebote mit Abrechnung nach Aufwandsstunden an Kostenträger oder privat
  • Mobilitätstraining für extern Schüler der Schule für Blinde oder für Schüler,
  • welche die Schule für Blinde besucht haben, ohne Abrechnung


Sportgruppen des FZZ an Externe und Ehemalige

  • Externe Schüler und ehemalige Schüler können Freizeitangebote des FZZ durch eine gebührenpflichtige Clubmitgliedschaft wahrnehmen.